Gesetze / Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254)
SGB VII§ 87 Jahresarbeitsverdienst nach billigem Ermessen
Stand: 30.10.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 01.01.2021
Ist ein nach der Regelberechnung, nach den Vorschriften bei Berufskrankheiten oder nach der Regelung über den Mindestjahresarbeitsverdienst festgesetzter Jahresarbeitsverdienst in erheblichem Maße unbillig, wird er nach billigem Ermessen im Rahmen von Mindest- und Höchstjahresarbeitsverdienst festgesetzt. Hierbei werden insbesondere die Fähigkeiten, die Ausbildung, die Lebensstellung und die Tätigkeit der Versicherten im Zeitpunkt des Versicherungsfalls berücksichtigt.
Wird zitiert von 32 Entscheidungen zu § 87 SGB VII →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LSG Hessen, 21.06.2016 – L 3 U 122/12Zitiert von 2
- BSG, 15.09.2011 – B 2 U 24/10 R(Gesetzliche Unfallversicherung - Festsetzung des Jahresarbeitsverdienstes - erhebliche Unbilligkeit - Neufestsetzung nach billigem Ermessen - Regel-JAV - Jahresfrist als maßgeblicher Referenzzeitraum - keine Verletzung der Grundrechte gem Art 3 und 6 GG)Zitiert von 12
- LSG Berlin-Brandenburg, 09.12.2021 – L 21 U 117/17
- LSG NRW, 15.09.2010 – L 17 U 26/09
- BSG, 18.03.2003 – B 2 U 15/02 RZitiert von 9
- SG Berlin, 19.12.2011 – S 25 U 341/10
Zuletzt entschieden
- SG Freiburg, 11.12.2025 – S 1 U 3332/23
- LSG Hamburg, 06.08.2025 – L 2 U 25/24
- LSG NRW, 20.09.2022 – L 15 U 286/21
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 87 SGB VII zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Fachanwälte für Sozialrecht finden
Änderungsverlauf
-
12.06.2020 Ausfertigung
§ 87 geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 12. Juni 2020 (BGBl. I 1248)
BGBl. 2020 I S. 1248
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.